WILLKOMMEN AUF DER SEITE DER HEGEGEMEINSCHAFT

wilhelminenhof-zinow

Mitgliederversammlung

Der Vorstand der Hegegemeinschaft Wilhelminenhof / Zinow lädt Sie herzlich zur 

Mitgliederversammlung ein. 

 

Termin: Sonnabend, den 15.04.2023  

 

Ort: Forstamt Neustrelitz (Wilhelminenhof)  

 

Beginn: 9.00 Uhr Ende: ca. 12.00 Uhr  

 

 Tagesordnung: 

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 

- Wahl des Versammlungsleiters 

2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes über das Jagdjahr 2022-2023 

3. Kassenbericht und Kassenprüfbericht 

4. Beschlussvorlage: Satzungsänderung der HG § 12 Einnahmen und Ausgaben.        

5. Diskussion und Meinungen zur Planerfüllung , zum Kassenbericht 

und zur Satzungsänderung.

 

  Pause mit Pausenversorgung  

 

6. Zustimmung zum Kassenbericht und Kassenprüfbericht 

(Verabschiedung der Vorstandsmitglieder aus dem alten Vorstand) 

11. Hegeschau 

 

Die Anlieferung der folgenden Trophäen des Jagdjahres 2020/2023 

 Rot- und Damwild (ohne Spießer) bitte mit Unterkiefer. 

 außergewöhnliche Gehörne des Rehwildes, sowie Waffen des Schwarzwildes 

erfolgt nur am Freitag, den 14.4.2023 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Forstamt 

Neustrelitz. 

Der Aufbau der Trophäenwand ist in Eigenverantwortung der einzelnen Planungsbereiche 

sicherzustellen. 

Alle Trophäen (auch Unfallwild) sind zu kennzeichnen (Erleger und Jagdgebiet). 

Die Trophäenwand ist nach der Hegeschau in Eigenverantwortung abzubauen. 

 

Sollten Sie persönlich an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir um Benennung eines 

Vertreters mit schriftlicher Vollmacht, aus der die Größe der bejagbaren Flächen 

hervorgehen muss. 

Der Vertreter muss zur Beschlussfassung anwesend sein. 

 

 

!!! Bitte die Wildnachweisungen für das Jagdjahr 2022/2023 unterschrieben vom Verpächter 

und vom Jagdausübungsberechtigten zur Jagdbehörde schicken oder im Jagdportal melden.!!! 

Jagdbehörde ist jetzt in Neubrandenburg, (Anbau am Rathaus).

 

Die Wildnachweisung bis zum 02.04.2023 zusätzlich auch an die Hegegemeinschaft melden. 

 

 

Es besteht im gesamten Haus Rauchverbot!!!  

 

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil 

 

R.Mertins   

Hegegemeinschaftsleiter 

 

 

 

 


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Damwild Plan zu Ist von 1997-2022
Hegegemeinschaft W-Z_DW.pdf
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Rotwild Plan zu Ist von 2004-2022
Hegegemeinschaft W-Z.pdf
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Allgemeinverfügung zur bekämpfung der ASP

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, nicht einmal mehr 100 km von unserem Landkreis entfernt, sowie die ungeklärte Situation in Westpolen lässt das Risiko der Einschleppung der ASP auch über das Schwarzwild steigen. Um einen Eintrag der Seuche frühzeitig erkennen zu können, werden in den an Polen und einigen an Brandenburg angrenzenden Landesteilen entsprechende Maßnahmen angeordnet. Die Maßnahmen gelten ab 01.11.2020. Diese Maßnahmen gelten nur in den in der Verfügung genannten Ämtern, Städten und Gemeinden! Für alle anderen Gebiete des Landkreises gilt das (hoffentlich bekannte) Merkblatt zur Beprobung aller Indikatortiere (Fallwild, auch verweste Stücke, Unfallwild, krank erlegtes Wild) mittels Tupfer mit Blut oder Blutprobe bzw. großer Knochen/ganze Gliedmaße bei völlig verwesten Stücken! Es ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ unter dem Suchwort „ASP“ bzw. in der Rubrik „Aktuelles Veterinär und Lebensmittel Jagd.

·         verstärkte Bejagung des Schwarzwildes

·         verstärkte Fallwildsuche

·         Beprobung aller erlegten Stücke durch Blutprobe

·         Beprobung aller Stücke Fallwild (auch Unfallwild und verweste Stücke) mittels Tupferprobe, Blutprobe oder zur Not großen Knochen bei völlig verwesten Stücken.

 

Bis zum Vorliegen eines negativen Befundes soll das Fallwild vor Ort verbleiben. Anschließend kann es entweder vergraben oder in die Kadavertonnen der Landesforst entsorgt werden. Auf jeden Fall ist bei einem Fallwildfund zuerst der Amtstierarzt zu informieren!

 

Die vorliegende Verfügung ist mit dem Nachbarkreis VG und dem Land abgestimmt. Derr Landkreis Uckermark in Brandenburg hat ähnliche Maßnahmen verfügt.

Ich bitte Sie um Information der betroffenen Jäger auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Kanälen des Jagdverbandes und der Hegegemeinschaften sowie durch persönliche Kontakte. Eine der Allgemeinverfügung entsprechende Presseerklärung geht ebenfalls raus. Die gebietsbezogen noch nicht betroffenen Jagdverbände und Forstämter informiere ich hiermit nachrichtlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Dr. Guntram Wagner

Amtsleiter

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg Gartenstraße  
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Tel.             0395 57087-2270
Fax:            0395 57087-64390
Mobil:          0170/5862954
Email:        
Guntram.Wagner@lk-seenplatte.de
Internet:      
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

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Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 31.10.20
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 31.1
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Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 31.10.20
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 31.1
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ASP Allgemeinverfügung MSE
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Neue Informationen zuR ASP

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Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der ASP (Indikatortiere).
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