WILLKOMMEN AUF DER SEITE DER HEGEGEMEINSCHAFT

wilhelminenhof-zinow

Mitgliederversammlung


Download
Damwild Plan zu Ist von 1997-2025
DWbis2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 520.5 KB
Download
Rotwild Plan zu Ist von 2004-2022
Hegegemeinschaft W-Z.pdf
Adobe Acrobat Dokument 412.4 KB

Allgemeinverfügung zur bekämpfung der ASP

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, nicht einmal mehr 100 km von unserem Landkreis entfernt, sowie die ungeklärte Situation in Westpolen lässt das Risiko der Einschleppung der ASP auch über das Schwarzwild steigen. Um einen Eintrag der Seuche frühzeitig erkennen zu können, werden in den an Polen und einigen an Brandenburg angrenzenden Landesteilen entsprechende Maßnahmen angeordnet. Die Maßnahmen gelten ab 01.11.2020. Diese Maßnahmen gelten nur in den in der Verfügung genannten Ämtern, Städten und Gemeinden! Für alle anderen Gebiete des Landkreises gilt das (hoffentlich bekannte) Merkblatt zur Beprobung aller Indikatortiere (Fallwild, auch verweste Stücke, Unfallwild, krank erlegtes Wild) mittels Tupfer mit Blut oder Blutprobe bzw. großer Knochen/ganze Gliedmaße bei völlig verwesten Stücken! Es ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ unter dem Suchwort „ASP“ bzw. in der Rubrik „Aktuelles Veterinär und Lebensmittel Jagd.

·         verstärkte Bejagung des Schwarzwildes

·         verstärkte Fallwildsuche

·         Beprobung aller erlegten Stücke durch Blutprobe

·         Beprobung aller Stücke Fallwild (auch Unfallwild und verweste Stücke) mittels Tupferprobe, Blutprobe oder zur Not großen Knochen bei völlig verwesten Stücken.

 

Bis zum Vorliegen eines negativen Befundes soll das Fallwild vor Ort verbleiben. Anschließend kann es entweder vergraben oder in die Kadavertonnen der Landesforst entsorgt werden. Auf jeden Fall ist bei einem Fallwildfund zuerst der Amtstierarzt zu informieren!

 

Die vorliegende Verfügung ist mit dem Nachbarkreis VG und dem Land abgestimmt. Derr Landkreis Uckermark in Brandenburg hat ähnliche Maßnahmen verfügt.

Ich bitte Sie um Information der betroffenen Jäger auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Kanälen des Jagdverbandes und der Hegegemeinschaften sowie durch persönliche Kontakte. Eine der Allgemeinverfügung entsprechende Presseerklärung geht ebenfalls raus. Die gebietsbezogen noch nicht betroffenen Jagdverbände und Forstämter informiere ich hiermit nachrichtlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Dr. Guntram Wagner

Amtsleiter

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg Gartenstraße  
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Tel.             0395 57087-2270
Fax:            0395 57087-64390
Mobil:          0170/5862954
Email:        
Guntram.Wagner@lk-seenplatte.de
Internet:      
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Download
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 31.10.20
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 31.1
Adobe Acrobat Dokument 289.1 KB
Download
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 31.10.20
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 31.1
Adobe Acrobat Dokument 769.9 KB
Download
ASP Allgemeinverfügung MSE
ASP Allgemeinverfügung MSE.pdf
Adobe Acrobat Dokument 96.5 KB

Neue Informationen zuR ASP

Download
Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der ASP (Indikatortiere).
Informationen_ASP_MSE.pdf
Adobe Acrobat Dokument 40.9 KB